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Der bayrische Sportverband hat mit der Schaffung der Juniorenfördergemeinschaft Neuland beschritten. Die Juniorenfördergemeinschaft ist im Gegensatz zu früheren Spielgemeinschaften ein eigenständiger Verein, der dementsprechend eine von den Stammvereinen unabhängige, eigene Satzung benötigt. Da in der Satzung auch die Mitwirkungsrechte und Pflichten der beiden Gründungsstammvereine miteinbezogen werden mussten, ist die Satzung in vielen Punkten nicht mit einer herkömmlichen Vereinssatzung vergleichbar.
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